Allgemeine Geschäftbedingungen
Version V1.1 - 6. Juni 2009
Die Dienstleistung "DataInherit" der DSwiss AG ermöglicht den Kunden, ihre elektronischen Daten in einem Online-Datenspeicher sicher zu archivieren und die abgelegten Daten einzelnen oder mehreren Begünstigten zuzuteilen. Diese Dienstleistung wird gegen Entgelt erbracht (soweit es sich nicht um eine deklarierte Testversion handelt). Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten folgende Nutzungsbedingungen:
1. AGB's als Vertragsbestandteil und deren Abänderung
Die DSwiss AG erbringt ihre Dienstleistung „DataInherit" einzig auf der Grundlage der vorliegenden AGB. Mit dem Anklicken des hierfür vorgesehenen Felds auf der Website der DSwiss AG stimmt der Kunde diesen AGB's explizit zu.
Änderungen der AGB werden dem Kunden vor deren Inkrafttreten in seinem Konto sowie auf der Website der DSwiss AG angezeigt. Der Kunde hat diese geänderten AGB in seinem Konto zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäss Ziffer 3 hiernach zu. Die Nichtbestätigung oder Widerrufserklärung hat die Nichtverlängerung des Vertrages zur Folge. Vorbehalten bleibt ein ausserordentlicher Kündigungsgrund gemäss nachfolgender Ziffer 8.
2. Zustandekommen des Vertrages
Hiermit wird ausdrücklich festgehalten, dass der Inhalt der Website der DSwiss AG bloss eine Aufforderung zur Offertstellung und noch kein verbindliches Angebot enthält.
Der Kunde seinerseits offeriert durch Ausfüllen der notwendigen Angaben sowie durch ausdrückliche Bestätigung seines Einverständnisses mit den Vertragsbedingungen inkl. AGB's die Inanspruchnahme der Dienstleistung „DataInherit". Vor dem elektronischen Versand seiner Offerte erhält der Kunde die Möglichkeit, allfällige Eingabefehler zu korrigieren.
Der Vertrag mit der DSwiss AG kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung im Konto des Kunden zustande. Vorbehalten bleibt das Widerrufsrecht gemäss nachfolgender Ziffer 3. Ein Vertrag kommt nur mit einem handlungsfähigen Kunden zustande.
3. Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, seinen Vertrag mit der DSwiss AG innerhalb von 2 Wochen ab Vertragsschluss (Zugang der elektronischen Annahmeerklärung im Konto des Kunden) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Zugang der schriftlichen Widerrufserklärung an folgende Adresse:
DSwiss AG
Badenerstrasse 281
8003 Zürich
Schweiz
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
4. Beschreibung der Dienstleistung „DataInherit"
4.1 Daten Hochladen
Mit Vertragsschluss weist die DSwiss AG dem Kunden einen eigenen Speicherplatz mit vereinbarter Grösse (Quota) auf ihrem Online-Datenspeicher zu. Dadurch wird dem Kunden ermöglicht, seine elektronischen Daten in sein Konto zu laden (Daten Hochladen).
Sämtliche Rechte an den archivierten Daten bleiben beim Kunden. Dieser beauftragt die DSwiss AG zur Datenbearbeitung im Sinne der Datenvervielfältigung allein zum Zwecke der Speicherung.
4.2 Benutzername und Passwort sowie Login Wiederherstellungs-Code
Im Rahmen des Daten Hochladens wählt der Kunde einen Zugangsnamen (Benutzername) und ein Zugangspasswort (Passwort) aus. Dadurch wird sichergestellt, dass allein der Kunde Zugang zu seinen archivierten Daten erhält. Der Kunde erhält darüber hinaus einen Login Wiederherstellungs-Code, für den Fall, dass er sich nicht mehr an seine Benutzername und/oder sein Passwort erinnern kann.
Die DSwiss AG hat keinen Zugang zum Konto und den archivierten Daten des Kunden. Die DSwiss AG erhält entsprechend keine Kenntnis vom Inhalt der archivierten Daten.
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung und Verwendung seiner Benutzername und seines Passwortes allein verantwortlich. Sollte ein Dritter von diesen Zugangsschlüsseln Kenntnis erlangen, übernimmt die DSwiss AG für daraus entstehende Verluste und Schäden keine Haftung.
4.3 Zuteilung der Daten auf zukünftige Begünstigte
Im Anschluss an das Daten Hochladen kann der Kunde in einer von der DSwiss AG zur Verfügung gestellten Eingabemaske nebst dem Aktivierungsberechtigten die Begünstigten sowie die ihnen nach gültiger Auslösung des Übertragungsprozesses (Datenvererbung) zugänglich zu machenden, archivierten Daten eingeben.
4.4 Aktivierungs-Code
Der Aktivierungs-Code ist ein Code, dessen Eingabe auf der Website der DSwiss AG den Prozess der Zugangsverschaffung der Daten an die Begünstigten starten lässt (Datenvererbung).
Nach Zuteilung der Daten erhält der Kunde den Aktivierungs-Code, den er einem oder mehreren Aktivierungsberechtigten übergibt. Den Aktivierungs-Code kann der Kunde jederzeit ändern und dadurch den früheren aufheben.
4.5 Datenvererbung
Der Kunde instruiert seine Aktivierungsberechtigten, dass diese den Aktivierungs-Code in den von ihm bestimmten Fällen auf der Website der DSwiss AG eingibt und dadurch die Datenvererbung starten lässt. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass die Aktivierungsberechtigten seiner Instruktion Folge leisten.
Als Erstes löst dies die automatisierte Benachrichtigung des Kunden aus, wonach die Datenvererbung vollendet wird, soweit der Kunde diesen nicht unterbricht. Gleichzeitig erhält der Aktivierungsberechtigte die Mitteilung, dass dem Kunden die Unterbrechungsmöglichkeit mitgeteilt wurde und die Datenvererbung ohne Unterbrechung des Kunden innert der von diesem eigens festgelegten Sperrfrist ihren Fortgang nimmt.
Soweit der Aktivierungs-Code eingegeben wurde, der Kunde aber den Vorgang unterbricht, wird der Aktivierungs-Code ungültig. Der Kunde hat einen neuen Aktivierungs-Code gemäss Ziffer 4.3 und 4.4 zu veranlassen.
Findet keine Unterbrechung der Datenvererbung innerhalb der Sperrfrist statt, so werden die vom Kunden zugeteilten Daten den von ihm bezeichneten Begünstigten zugänglich gemacht. Dies geschieht dadurch, dass den Begünstigten in einem automatisierten Vorgang die Zugangsschlüssel (Benutzername und Passwort) für ihren Datenbereich mitgeteilt werden. Die Art der verschiedenen Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, sms, Postadresse) wählt der Kunde bereits bei der Registrierung im Rahmen seiner Offertstellung aus.
Den Begünstigten wird gleichzeitig mitgeteilt, dass sie innert einer Frist von 90 Tagen die Möglichkeit haben, die ihnen zugeteilten Daten herunter zu laden oder einen Vertrag mit der DSwiss AG über einen eigenes Konto abzuschliessen.
4.6 Erbrechtliche Formvorschriften
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zuteilung der archivierten elektronischen Daten an die Begünstigten für den Fall seines Ablebens den einschlägigen erbrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde ist namentlich dafür besorgt, dass allfällige Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen als Verfügungen von Todes wegen den jeweils anwendbaren erbrechtlichen Formvorschriften genügen. Notwendige Schriftstücke (z.B. Testamente) können einem Aktivierungsberechtigten übergeben werden.
4.7 Aufbewahrungsdauer der Daten
Während der gesamten Dauer des Vertrages ist die DSwiss AG für die sichere Archivierung der elektronischen Daten des Kunden besorgt.
Mit Vertragsablauf endet auch die Aufbewahrungspflicht der DSwiss AG. Die DSwiss AG hat das Recht, das Konto des Kunden resp. die entsprechende Quota auf dem Online-Datenspeicher auf zweimalige Ankündigung hin freizugeben und die darin archivierten Daten zu löschen.
Entsprechend endet die Aufbewahrungspflicht der DSwiss AG auch bei Vollendung der Datenvererbung betreffend sämtliche Daten nach Ablauf der den Begünstigten ordnungsgemäss bekannt gegebenen Frist gemäss vorstehender Ziffer 4.5, sei es, dass die Vermächtnisnehmer die Daten heruntergeladen haben, sei es, dass sie einen eigenen Vertrag mit der DSwiss AG abgeschlossen haben, oder sei es, dass sie sich innert Frist keinen Zugang verschafft haben.
5. Benutzungsgebühr des Kunden
Die Dienstleistung „DataInherit" ist kostenpflichtig. Die Benutzungsgebühr fällt jeweils für die vom Kunden ausgewählte Vertragslaufzeit an und ist im Voraus zu bezahlen. Die Höhe der Benutzungsgebühr hängt vom Leistungsumfang (z.B Quota) des Kontos ab. Mit der Wahl der Quota im Rahmen seiner Offertstellung wird dem Kunden die Benutzungsgebühr angezeigt. Mit dem Absenden der Offerte des Kunden ist dessen Zahlungsanweisung verbunden.
Eine Vertragsverlängerung setzt die vorgängige Entrichtung der dannzumal geltenden Benutzungsgebühr für den ausgewählten Leistungsumfang voraus.
Die Höhe der Benutzungsgebühr richtet sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses resp. der Vertragsverlängerung auf der Website der DSwiss AG publizierten Preise.
6. Haftung des Kunden und dessen ausschliessliche Verantwortung für den Dateninhalt
Die DSwiss AG hat keine Möglichkeit, den Inhalt der von Kunden gespeicherten Daten einzusehen. Sie kann deswegen auch keine Überprüfung der von den Kunden übermittelten Inhalte auf deren Rechtmässigkeit vornehmen.
Der Kunde ist für die von ihm archivierten Daten alleine verantwortlich. Die DSwiss AG lehnt entsprechend jegliche Verantwortung für den Inhalt der gespeicherten Daten der Kunden ab.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Dienstleistung „DataInherit“ sowohl das Recht der Schweiz als auch jenes seines Wohnsitz- resp. Aufenthaltsstaats einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, nur solche Daten im Online-Datenspeicher zu archivieren, für die er die dazu erforderlichen Rechte hat. Der Kunde erklärt weiter, zu keinem Zeitpunkt Kreditkartendaten oder gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte zu archivieren.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dass seine Daten keine Schadprogramme enthalten, welche die DSwiss AG oder andere Kunden schädigen.
Sollte der Kunde gegen die vorstehenden Verpflichtungen handeln und die DSwiss AG deswegen belangt werden, so steht es der DSwiss AG frei, jegliche erforderlichen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Im Widerhandlungsfalle verpflichtet sich der Kunde darüber hinaus, die DSwiss AG von allfälligen, von dritter Seite gegen sie geltend gemachten Ansprüche schadlos zu halten.
7. Gewährleistung und Haftung der DSwiss AG
Die DSwiss AG erhebt an sich selber den Anspruch, höchsten Sicherheitsanforderungen zu genügen. Naturgemäss kann sie jedoch nicht gewährleisten, dass die Dienstleistung „DataInherit" jederzeit fehlerfrei abrufbar ist, zumal auch ausserhalb ihrer Einflusssphäre liegende Umstände Störungen hervorrufen können. Die DSwiss AG garantiert nicht, dass sämtliche Datentypen in Zukunft mit der dannzumal verfügbaren Hard- und Software wiedergegeben werden können.
Die DSwiss AG schliesst die Haftung für Verluste und Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit aus. Hinsichtlich eines Datenverlustes übernimmt die DSwiss AG eine Haftung nur bei Grobfahrlässigkeit und nur für solche Daten, die nachweisbar vom Kunden in sein Konto auf dem Online-Datenspeicher der DSwiss AG geladen worden sind. Die Haftung der DSwiss AG ist auf die doppelte vom geschädigten Kunden bis dahin bezahlte Benutzungsgebühr beschränkt.
8. Vertragslaufzeit
Der Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der DSwiss AG zustande und wird auf die vom Kunden ausgewählte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Soweit der Kunde vor Vertragsablauf der DSwiss AG die Benutzungsgebühr für eine von ihm gewünschte Verlängung des Vertrages bezahlt, verlängert sich der Vertrag mit der DSwiss AG entsprechend.
Soweit der Kunde keine weitere Benutzungsgebühr bezahlt, läuft der Vertrag aus. Der Vertrag endet ebenso nach Vollendung der Datenvererbung betreffend sämtliche Daten und dem Ablauf der Frist an die Begünstigten gemäss Ziffer 4.5 hiervor.
Aus wichtigen Gründen steht beiden Vertragspartnern die fristlose Auflösung des Vertrages zu. Als wichtiger Grund gilt namentlich die Nichtbestätigung oder der Widerruf von abgeänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB's) durch den Kunden gemäss Ziffer 1 hiervor, soweit die DSwiss AG für die Abänderung gewichtige Gründe hat.
9. Datenschutz
Die Dienstleistung „DataInherit" erfordert nicht, dass Kunden der DSwiss AG personenbezogene Daten übermitteln.
Soweit der Kunde der DSwiss AG eigene personenbezogene Angaben übermittelt, gewährt die DSwiss AG Datenschutz. Entsprechend wird die DSwiss AG die übermittelten Daten einzig für die Erbringung der Dienstleistung „DataInherit" verwenden. Der Kunde hat über sein Konto stets die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Angaben einzusehen und zu mutieren. Allfällige personenbezogene Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäss Ziffer 4.7 gelöscht.
10. DSwiss AG als ausschliessliche Rechteinhaberin
Die DSwiss AG behält ausschliesslich und umfassend die Rechte (Urheberrecht, Domain-Recht, Markenrecht, Patentrechte etc.) sowie sämtliches Know-how an ihrer Website sowie an ihrer Dienstleistung „DataInherit".
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag des Kunden mit der DSwiss AG unterliegt schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien das Handelsgericht Zürich.
12. Salvatorische Klausel und vorrangige Sprachfassung der AGB
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages der DSwiss AG mit dem Kunden inkl. dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Soweit sich die Bestimmungen der AGB in den verschiedenen Sprachfassungen nach Sinn und Zweck nicht entsprechen, so geht die Fassung der AGB in deutscher Sprache vor.
